Fragen und Antworten

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Unsere Aufgaben

Retten – Bergen – Löschen – Schützen:

Diese Grundsätze der Feuerwehren kennt vermutlich jeder – doch was genau ist darunter zu verstehen?

Neben dem klassischen kleinen oder großen Brandeinsatz führt die Feuerwehr auch regelmäßig Einsätze zur technischen Hilfeleistung durch, wie etwa bei Verkehrsunfällen, Türöffnungen, Unwetterlagen oder ausgetretenen Betriebsstoffen. Auch die Rettung von Personen und Tieren aus Notlagen zählt zu unserem Aufgabenfeld.

Darüber hinaus ist die Feuerwehr nicht nur im Notfall tätig, sondern beugt durch Brandschutzerziehung und Aufklärung der Bevölkerung solchen Schadenslagen bereits präventiv vor.

Was kostet eine Mitgliedschaft?

Das Beste vorab – eine Mitgliedschaft in der freiwilligen Feuerwehr kostet keinen Cent.

Was aber zu beachten ist: die Teilnahme an Übungsdiensten, Einsätzen, Ausflügen, Veranstaltungen, Aus- und Fortbildung kostet natürlich Zeit. Da diese zum Teil Pflichtprogramm sind, erscheint die Überlegung, ob das die eigene Zeit und Arbeit wert ist, naheliegend.

Wann habe ich Dienst?

Es gibt, was Einsätze angeht, kein Schichtsystem wie es bei Berufsfeuerwehren der Fall ist. Angehörige der freiwilligen Feuerwehren stehen daher grundsätzlich 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr jederzeit auf Abruf für den Einsatz bereit.

Es gibt natürlich Ausnahmen, welche dem entgegen stehen können, beispielsweise Krankheit, die Versorgung eines Kindes wenn dieses gerade alleine betreut wird oder ein Arbeitsverhältnis, in dem eine Teilnahme an Einsätzen nicht ohne Weiteres möglich ist. All dies sind aber Einzelfallentscheidungen, welche von der betroffenen Person selbst gefällt werden müssen.

Bei den Übungsdienste wiederum sind eine bestimmte Anzahl an geleisteten Übungsstunden erforderlich, damit die Einsatztauglichkeit erhalten bleibt. Darüber hinaus gibt es Termine für z.b. eine jährliche Belastungs- und Einsatzübung, welche jeder Atemschutzgeräteträger absolvieren muss. Für diese Sondertermine gibt es allerdings mindestens zwei Termine zur Auswahl, um z.b. Schichtarbeitenden eine Teilnahme zu ermöglichen.

Was sind die Voraussetzungen für die aktive Wehr?

Zu den nötigen Voraussetzungen vgl. § 11 Abs. 1  Feuerwehrgesetz Baden – Württemberg (FwG BW):

  1. Vollendung des 17. Lebensjahres. Die Teilnahme an Einsätzen ist erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres möglich.
  2. Erfüllung der notwendigen gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes.
    Anmerkung: Sollten hier Zweifel bestehen, sind diese mit der Wehrführung abzuklären.
  3. Geistige und charakterliche Geeignetheit.
  4. Bereiterklärung zu einer längeren Dienstzeit.
  5. Kein Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter infolge eines Richterspruchs nach § 45 StGB.
  6. Keine Auferlegung von Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB mit Ausnahme von Nr. 5.
  7. Keine Verurteilung wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB.
Kann ich mich weiterbilden?

Zu Beginn des Daseins als Feuerwehrangehöriger steht einem jeden zunächst die sog. „Grundausbildung“, auch Truppmann Teil 1 genannt, bevor. Nach erfolgreichem Abschluss winkt der Dienstgrad „Feuerwehrfrau“ bzw. „Feuerwehrmann“. Von da an bestehen zahlreiche Möglichkeiten, sich weiterzubilden.

In unserer Wehr sind dies unter anderem Ausbildungen zum Atemschutzgeräteträger, Truppführer, Maschinisten, Gruppenführer oder im Bereich der Jugendarbeit.

Darüber hinaus gibt es regelmäßig Angebote zu speziellen Fachthemen, wie der Umgang mit unserem Absturzsicherungssystem oder die Heißausbildung im Brandcontainer.

Wie erfolgt die Alarmierung?

Zum einen werden die Einsätze auf einem sog. „Funkmeldeempfänger“ (auch „Pager“) empfangen, welchen jeder Feuerwehrangehörige nach Erfüllung aller notwendigen Voraussetzungen erhält.

Außerdem wird der Einsatz, sofern ein Smartphone mit entsprechender App vorhanden ist, auch auf mobile Endgeräte übertragen.

Vereinbarkeit von Feuerwehr und Erwerbstätigkeit

Grundsätzlich gilt:

§ 15 Abs. 1 Feuerwehrgesetz Baden – Württemberg (FwG BW):

„Nehmen ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr während der Arbeits- oder Dienstzeit an Einsätzen oder an der Aus- und Fortbildung teil, sind sie für die Dauer der Teilnahme von der Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt“

Allerdings sind hierbei die Regelungen des jeweiligen Arbeitgebers zu beachten.

So lassen es manche Berufsfelder nicht zu, die dortige Arbeit ruhen zu lassen, um an Einsätzen teilzunehmen (z.b. Polizist:innen). Gegebenenfalls befindet sich der Arbeitsort auch weiter entfernt und würde eine längere Anfahrt bedeuten.

Hier steht die Wehrführung natürlich gerne für Auskünfte zur Verfügung.

Beispielsweise für Bundesbeamt:innen gilt hier die Regelung des § 11 Abs. 3 Nr. 1 Sonderurlaubsverordnung (SUrlV), wodurch Sonderurlaub für die Teilnahme an Einsätzen und Übungen gewährt werden kann. Nach Abs. 1 haben diese außerdem Anspruch auf Sonderurlaub für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungen der Feuerwehren.

Muss ich mich "bewerben"?

Eine klassische „Bewerbung“ wie im Berufsleben mit Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnissen/ Bewertungen ist nicht erforderlich. Es genügt lediglich das Ausfüllen des Anmeldeformulars.

Wir empfehlen allerdings, sich zuvor an einem der Übungsabende ein Bild von Mannschaft und Tätigkeit zu machen und das persönliche Gespräch zu suchen. Über die Aufnahme in der Wehr entscheidet der Ausschuss in seiner nächsten Sitzung.

Ich habe Interesse - was nun?

Großartig!

Wir raten, beim nächsten Übungsabend reinzuschnuppern, hierzu am besten eine kurze Ankündigung an unsere im Impressum genannte Mail senden und einfach vorbeizukommen.

Unsere Übungsdienste finden in der Regel Montags um 19:00 Uhr statt. Der nächste Termin ist unter dem Reiter „Veranstaltungskalender“ eingepflegt.

Sollten bis dahin noch weiter Fragen bestehe, welche das FAQ nicht beantworten konnte, stehen wir hierfür gerne unter der oben genannten Mailadresse oder im persönlichen Gespräch zur Verfügung.